Nach der Schiffsvermessungsordnung vom 1.März 1895 sollten alle Schiffe auf ihre Ladefähigkeit vermessen werden. So wurde im Februar die Bussard durch die Vermessungsbehörde Flensburg vermessen und ein entsprechender Meßbrief wurde ausgestellt.
Als Schraubendampfer Bussard mit dem Heimathafen Sonderburg erhielt die Bussard das Unterscheidungssignal LNCL und wurde mit einem Brutto Rauminhalt von 246,95 RT angegeben.